QS: Revisionen 2018

Detaillierte Angaben zu allen Änderungen der Revision 2018 finden Sie in den Revisionsinformationen im Dokumentencenter auf www.q-s.de
Werkfoto: QS
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick
Leitfäden QS-GAP und QS Erzeugung werden gemäß Düngeverordnung angepasst
Am 2. Juni 2017 trat die novellierte Düngeverordnung in Kraft. Das Kapitel „Düngung“ der Leitfäden QS-GAP und Erzeugung Obst, Gemüse, Kartoffeln wird entsprechend der neuen Verordnung angepasst. Hierbei werden Obergrenzen verschiedener Stoffklassen sowie weitere Inhalte an die neugestaltete Düngeverordnung angeglichen. Die Arbeitshilfen – zur Unterstützung bei der Umsetzung der neuen Düngeverordnung – werden ebenfalls auf die neuen Inhalte abgestimmt.
Zukünftig zwei Leitfäden Großhandel und Logistik
Für mehr Transparenz und Übersichtlichkeit wird der Leitfaden Großhandel / Logistik in zwei separate Leitfäden getrennt – einen für Großhändler (inkl. eigener Logistik) und einen für reine Logistikunternehmen. Regelmäßig beauftragte Logistikunternehmen, die Transporte zwischen QS-Systempartnern der Stufen Großhandel und/ oder Bearbeitung/Verarbeitung übernehmen, müssen ab 1.1.2018 in der QS-Datenbank für die Produktionsart Logistik zugelassen sein, sofern QS-Ware transportiert wird. Bisher war eine Zulassung unabhängig vom Transport von QS-Ware verpflichtend. Die Zulassung kann nach wie vor mittels QS Logistik- oder IFS Logistik-Zertifikat erfolgen. Zudem wird der Geltungsbereich des neuen Leitfadens Logistik erweitert: Neben dem Transport und den Umschlaglagern wird die Langzeitlagerung mit aufgenommen.
Online-Handel jetzt im Leitfaden LEH
Der Leitfaden Lebensmitteleinzelhandel Obst, Gemüse, Kartoffeln wird um ein Kapitel für den Online-Handel erweitert und den Händlern somit die Qualitätssicherung auf Basis der Teilnahme am QS-System ermöglicht. Mit der weiteren Verbreitung des Online-Handels bei frischen Lebensmitteln steigt auch die Notwendigkeit nach einheitlichen und hohen Anforderungen an dessen Qualitätssicherung.
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