17.06.2024

Aus Stoffstrombilanz wird Nährstoffbilanz

Bundestag beschließt Änderung des Düngegesetzes

Laut einer Entschließung der Ampelkoalition sollen zukünftig schon Betriebe ab 15 ha LF Aufzeichnungen über Nährstoffströme führen - Ausnahmen bestehen für Kurzumtriebsanlagen, Zierpflanzen- und Weihnachtsbaumkulturen, Baumschulen, Baumobst-, Weinbau- und Beerenobstflächen. Für Betriebe, die der Pflicht zur Nährstoffbilanzierung unterliegen, droht ein neuer bürokratischer Aufwand – und das in einer Zeit, in der Bürokratie abgebaut werden soll
Foto: Scheel

Die Novelle des Düngegesetzes hat in der Vorwoche den Bundestag passiert. Kernpunkte sind die Einführung eines bundesweiten Düngemonitorings und Änderungen in der bisherigen Stoffstrombilanzierung. Während in der Koalition von einem Meilenstein für verursachergerechte Düngeregeln die Rede ist, kritisiert die Union zusätzliche Bürokratie. Der Bauernverband fordert einen Verzicht auf die Stoffstrombilanz.

Laut FDP-Fraktionsvize Carina Konrad können mit der Neuregelung Landwirte in den roten Gebieten auf längere Sicht von Einschränkungen bei der Düngung befreit werden. Ihre Partei werde darauf drängen, das Verursacherprinzip nun schnellstmöglich umzusetzen. Grundlage dafür werde ein Monitoring sein, das Deutschland der EU zur Beendigung des Vertragsverletzungsverfahrens bereits 2019 zugesagt habe.

Mehr Betriebe verpflichtet

Das geänderte Düngegesetz schafft die Grundlage, auf der die Regelungen zur Ausgestaltung der Stoffstrombilanzierung in der entsprechenden Verordnung angepasst werden sollen. Gleichzeitig wird die Stoffstrombilanz in Nährstoffbilanz umbenannt. Laut einer Entschließung der Koalition zum Gesetz sollen künftig landwirtschaftliche Betriebe schon ab 15 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche (LF) Aufzeichnungen über ihre Nährstoffströme führen müssen. Bisher galt das erst für Betriebe, die 20 ha LF oder 50 Großvieheinheiten (GVE) überschritten. Dafür soll sich die Frist für die betriebliche Aufzeichnung von drei auf sechs Monate nach Zu- und Abfuhr verlängern.

Zudem soll es Richtwerte für maximal zulässige betriebliche Bilanzwerte für Phosphor geben. Ausgenommen bleiben auch weiterhin Betriebe und Biogasanlagen, die weniger als 750 kg Stickstoff je ha in Form von Wirtschaftsdüngern aufnehmen oder erzeugen. Weitere Ausnahmen von der Nährstoffbilanzverordnung sollen künftig gelten für Kurzumtriebsplantagen, Zierpflanzen- und Weihnachtsbaumkulturen, Baumschulen, Baumobst- sowie Wein- und Strauchbeerenflächen, darunter auch solche, die nicht im Ertrag stehen.

Darüber hinaus schafft das neue Düngegesetz die Voraussetzung, ein bundesweites Düngemonitoring einzuführen. Mit diesem soll sich die Verwendung der Dünger in den landwirtschaftlichen Betrieben anhand genauerer Betriebsdaten besser nachvollziehen und bewerten lassen. Auf dieser Basis soll mehr Verursachergerechtigkeit im Düngerecht geschaffen werden. Der Mehraufwand für die Betriebe soll sich dabei verringern, da Daten, die staatlichen Stellen bereits vorliegen, nicht noch einmal von den Betrieben erfasst werden müssten. Bewirtschaftungs- und Düngedaten, die die Betriebe den Bundesländern schon gemeldet haben, können künftig anonymisiert an die Bundesbehörden weitergereicht werden.

Bundesrat gefordert

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir verteidigte die Novelle. sie sei vor allem nötig geworden, um hohe Strafzahlungen der EU wegen zu hoher Nitratbelastungen abzuwenden. Özdemir sieht jetzt den Bundesrat gefordert, die Novelle zu unterstützen. Bernhard Krüsken, Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), sieht den Bundesrat ebenfalls gefordert – allerdings in einer anderen Weise: Der müsse Verursachergerechtigkeit mit Befreiungen für Betriebe in roten Gebieten auf den Weg bringen und die Bundesländer die Stoffstrombilanz als Zeichen des Bürokratieabbaus in der Landwirtschaft ersatzlos streichen.

Krüsken sieht in der Stoffstrombilanz zudem kein europarechtliches Erfordernis; es sei auch im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens nicht verlangt worden. Krüsken zufolge hätte die Koalition außerdem bereits jetzt im Düngegesetz Festlegungen treffen müssen, um nachweislich gewässerschonend wirtschaftende Betriebe von den strengen Auflagen in roten Gebieten zu befreien. Die Regierungskoalition schiebe das Thema Verursachergerechtigkeit auf die lange Bank und sitze die angemessenen Erleichterungen für die Betriebe über Jahre hinweg aus.

Quelle: AgE