10.06.2025

BayWa-Restrukturierungsplan von Amtsgericht München bestätigt

Foto: BayWa AG

Der von der BayWa AG vorgelegte Restrukturierungsplan wurde vom Amtsgericht München als zuständigem Restrukturierungsgericht für die BayWa AG am 06.06.25 bestätigt. Der Restrukturierungsplan wurde bereits am 15. Mai 2025 in einem Erörterungs- und Abstimmungstermin mit den erforderlichen Mehrheiten angenommen.

Der Restrukturierungsplan trifft rechtsverbindliche Regelungen zwischen der BayWa AG und ihren rund 300 planbetroffenen Finanzgläubigern und den Aktionärinnen und Aktionären. Er ist Teil der umfassenden Transformation, in der sich das Unternehmen aktuell befindet und setzt wesentliche Bestandteile des von der BayWa AG in Auftrag gegebenen Sanierungsgutachtens um, unter anderem eine Verlängerung der Kredite bis zum 31. Dezember 2028.

Quelle: BayWa