06.01.2021
Berufsgenossenschaft: Daten bis 11. Februar melden
Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) bittet alle Unternehmer, deren Beitrag nach dem Arbeitswert berechnet wird, ihren Arbeitswertnachweis bis zum 11. Februar 2021 an sie zu übermitteln. Dies ist auch online möglich. Mit dem Formular, das die LBG bereits an alle betroffenen Unternehmer verschickt hat, sindfolgende für die Beitragsberechnung erforderlichen Daten aus dem Jahr 2020 zu melden:
- Anzahl der vom Unternehmer, Mitunternehmer, Gesellschafter, Ehegatten (bzw. eingetragenen
- Lebenspartner) geleisteten Arbeitstage,
- Anzahl der von Beschäftigten und Aushilfen geleisteten Arbeitsstunden und dem von ihnen erzielten Bruttoarbeitsentgelt,
- Anzahl der Arbeitstage von unentgeltlich mitarbeitenden Familienangehörigen,
- Anzahl der Arbeitsstunden von Praktikanten und „1-Euro-Jobbern“ mit dem errechneten Mindestentgelt,
- Anzahl der ehrenamtlich Tätigen.
