16.09.2024

Bund will Stoffstrombilanz aufheben

Foto: Valenta

Bund und Länder wollen ihren Düngestreit beenden. Bei ihrer Herbstkonferenz am Freitag (13.9.) in Oberhof haben sich die Länderressortchefs mit Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir darauf verständigt, die Stoffstrombilanzverordnung zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufzuheben. Voraussetzung dafür ist grünes Licht aus Brüssel.

Im Bundeslandwirtschaftsministerium ist man zuversichtlich, dass dies „zeitnah“ erfolgen wird. Die bislang als Nachfolgeregelung vorgesehene „Nährstoffbilanzverordnung“ wird nach Angaben von Özdemir aller Voraussicht nach nicht mehr in dieser Legislaturperiode kommen.

Die von der EU-Kommission verlangte Monitoringverordnung soll nach dem Beschluss der Agrarministerkonferenz (AMK) düngerechtliche Erleichterungen für gewässerschonend wirtschaftende Betriebe in Roten Gebieten ermöglich und so der Forderung nach verursachergerechter Maßnahmendifferenzierung Rechnung tragen. Die genaue Ausgestaltung der Monitoringverordnung soll gemeinsam mit der EU-Kommission geklärt werden. In die Verhandlungen des Bundes mit der Brüsseler Administration sollen die Länder einbezogen werden.

Vermittlungsverfahren möglichst bald

Özdemir zeigte sich mit der Verständigung zufrieden. Es gehe nun darum, offene Fragen mit der Kommission zu klären, sagte der Grünen-Politiker nach dem Treffen gegenüber der Presse in Oberhof. Die Bundesregierung werde so bald wie möglich den Vermittlungsausschuss zur Novelle des Düngegesetzes anrufen, um zu einer endgültigen Einigung zu kommen.

Der Bundesrat hatte der vom Bundestag beschlossenen Novelle vor der Sommerpause nicht zugestimmt. Die Länderkammer verlangt eine Streichung der Stoffstrombilanzverordnung. Vergeblich hatte der Bund das kurzfristig angeboten. Gleichzeitig sollten die Länder in die Erarbeitung einer „Nährstoffbilanzverordnung“ einbezogen werden. Seither hat sich das Bundeslandwirtschaftsministerium im Hinblick auf eine Anrufung des Vermittlungsausschusses bedeckt gehalten.

Keine Dokumentation ohne Mehrwert

Auf der Unionsseite wurde die grundsätzliche Einigung begrüßt. Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsminister Werner Schwarz erwartet von Özdemir „ein schnelles Handeln ohne Fallstricke“. Bei der Erarbeitung einer Monitoringverordnung müsse unbedingt vermieden werden, zusätzlichen bürokratischen Aufwand zu schaffen. „Dokumentation ohne Mehrwert brauchen wird nicht“, betonte Schwarz.

Brandenburgs scheidender Ressortchef Axel Vogel betonte auf der Pressekonferenz die Notwendigkeit, das Düngegesetz so schnell es geht „unter Dach und Fach zu bringen.“ Es gehe nicht darum, Umweltstandards abzubauen, sondern für mehr Verursachergerechtigkeit im Düngerecht zu sorgen, sagte der Grünen-Politiker.

Liste für Bürokratieabbau

Die AMK-Vorsitzende, Thüringens Ressortchefin Susanna Karawanskij, bezeichnete den gemeinsam gefassten Beschluss als wichtigen Beitrag zum Bürokratieabbau. Die dazu vereinbare Liste umfasst neben der Aufhebung der Stoffstrombilanz und einer schlanken Monitoringverordnung unter anderem die Verlängerung der Fristen zur Aufzeichnung der Düngemaßnahmen, Erleichterungen für hofnahe Baumaßnahmen im Außenbereich, die Verringerung von Dokumentations- und Informationspflichten bei der Tierhaltung, die Vereinheitlichung der Alters- und Größenklassen und -kategorien sowie der Meldetermine in der Schweinehaltung, die Verkürzung der einschlägigen Zweckbindungsfristen für investive Maßnahmen sowie die Entbürokratisierung von Vorschriften in der Weinüberwachungs-Verordnung. Der Bund soll der Agrarministerkonferenz fortlaufend über Ergebnisse und Fortschritte berichten und zu Jahresbeginn 2025 einen konkreten Zeitplan für das weitere Vorgehen vorlegen.

Quelle: Proplanta/AgE