Bundesverwaltungsgericht kippt Bayerische Düngeverordnung: Was heißt das für NRW?
Mit Urteil vom 24. Oktober 2025 hat das Bundesverwaltungs-gericht (BVerwG) in Leipzig entschieden, dass die bayerische Landesdüngeverordnung auf einer nicht wirksamen Ermächtigungsgrundlage des Bundes beruht und deshalb unwirksam ist.
Demnach steht laut den Richtern in Leipzig die bundes-rechtliche Ermächtigungsgrundlage nicht mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Grundrechts auf Eigentums- und der Berufsfreiheit im Einklang. Auf Grundlage der bundesrechtlichen Regelung wird in den Ländern die Gebietsausweisung für die Differenzierung in nitrat- und phosphatbelasteten Gebieten vorgenommen. Die Richter führen nun aus, dass sich aus dieser Vorschrift nicht mit hinreichender Bestimmtheit ermitteln lässt, welche Gebiete als belastet auszuweisen sind und infolgedessen verschärften Düngebeschränkungen unterliegen.
Auch wenn das Urteil ausschließlich die bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung betrifft, hat das Gericht klargestellt, dass die derzeitige Rechtsgrundlage auf Bundesebene, auf deren Basis die einzelnen Bundesländer – auch Nordrhein-Westfalen - ihre Ausführungsverordnungen zur Landesdüngeverordnung erlassen haben, unwirksam ist. Der Bundesgesetzgeber muss nun nachbessern.
Im Umkehrschluss bedeutet dies aber auch, dass die Landesdüngeverordnung NRW zunächst einmal weiter Bestand hat. Eine mögliche Aufhebung der Landesdüngeverordnung NRW durch die Landesregierung oder durch eine gerichtliche Entscheidung aufgrund der aktuell noch laufenden Normenkontrollverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht NRW würde aber lediglich dazu führen, dass die Einschränkungen bei der Landesdüngeverordnung, die Schulungsmaßnahmen und die Wirtschaftsdüngeruntersuchungen entfallen.
Demgegenüber steht das Problem, dass bei Wegfallen der jetzigen Verwaltungsvorschrift für die gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche auch in den sogenannten grünen Gebieten die Einschränkungen bei der Düngung, insbesondere die Vorgabe, 20 % unterhalb des Stickstoffbedarfs zu düngen, gelten. Daraus wird deutlich, dass allein die Aufhebung von roten Gebieten nicht hilft.
Bund und Länder sind daher gefordert, unverzüglich neue Rechtsgrundlagen für die Gebietsausweisung zu schaffen. Der Rheinische Landwirtschafts-Verband e.V. (RLV) steht dazu in engem Kontakt mit der NRW-Landesregierung und fordert dringend eine rechtssichere Bundesvorgabe ein. Der RLV fordert außerdem mit Nachdruck, dass Bund und Länder endlich das Prinzip der Verursachergerechtigkeit umsetzen.
Quelle: RLV

