07.06.2024

GLÖZ 2 und die Auswirkungen auf Dauerkulturen

Foto: Valenta

Das Netzwerk der Spargel- und Beerenanbauer in Person von Jürgen Schulze, (erster Vorsitzender Verband der Ostdeutschen Spargel- und Beerenobstanbauer (VOSBA) e.V.), hat maßgeblich an der Problematik gearbeitet, dass laut GLÖZ 2 das damit verbundene Umwandlungs- beziehungsweise Umbruchverbot für Dauerkulturen zur Folge hat, dass Sonderkulturen verdrängt werden und aus dem heimischen Anbau verschwinden.
Dieses Szenario droht den Sonderkulturen mit mehrjährigen Standzeiten wie zum Beispiel Spargelfelder und Heidelbeerenanlagen. um eine fachlich und ackerbaulich absolut nötige Fruchtfolge zu ermöglichen und den Anbau der Sonderkulturen zu erhalten, müssen Bund und Länder, insbesondere die Regelungen GLÖZ 2 (Schutz von Feuchtgebieten und Mohren), dringend anpassen und im Sinne eines praktikablen Sonderkulturanbaus ändern.

Bei der Agrarministerkonferenz am 22. Mai wurden die ersten Weichen in die richtige Richtung gestellt wie zum Beispiel:
• bei GLÖZ 2 wird künftig kein Verbot von Umwandlung in Ackerflächen für Dauerkulturen und beim Roden werden Bearbeitungstiefen über 30 cm zugelassen (an diesem Punkt hat das Netzwerk in Person von Jürgen Schulze maßgeblich an der Verbesserung mitwirkt)
• ab 2025 vollständige Streichung der 4 %, Stilllegung bei GLÖZ 8

Das Verbändeschreiben zum Thema GLÖZ 2 an das Fachreferat im BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) wurde von Jürgen Schulze erstellt und mit den Unterzeichnern des Schreibens abgestimmt. (Bundesfachgruppe Gemüsebau, Bundesfachgruppe Obstbau, Bundesvereinigung der Erzeugerorganisationen Obst und Gemüse, Bundesausschuss Obst und Gemüse, Bund deutscher Baumschulen e.V., Deutscher Bauernverband e.V., Familienbetriebe Land und Forst e.V.)

Quelle: Netzwerk der Spargel- und Beerenverbände