Kommentar: "Bald keinen Spargel und keine Erdbeeren mehr aus Deutschland?"

Thomas Kühlwetter: "Betriebliche Abläufe müssen noch intensiver durchleuchtet werden, damit unsere Produkte nicht zum Luxusgut werden."
Wenn man manche Beiträge und Kommentare in den letzten Wochen verfolgt hat, kann man den Eindruck gewinnen, dass nach dem Vorschlag der Mindestlohnkommission zur Festlegung des Mindestlohnniveaus für 2026/27 das Ende unserer Branche unmittelbar bevorsteht. Auch wenn dies wahrscheinlich nicht gerade zu befürchten ist, wiegen die Folgen für unsere Branche schwer und – um ein Wort zu verwenden, dass auch im Zusammenhang mit unserer Branche häufig in einem anderen Kontext verwendet wird – leider auch nachhaltig.
Wohl kaum eine Berufssparte ist nach der Verkündung der Entscheidung zum Mindestlohn so oft als besonders betroffen genannt worden, wie die Sonderkulturbetriebe, und insbesondere die Spargel- und Erdbeeranbauer. Die Erinnerung an Aussagen im Koalitionsvertrag ist nach wie vor in vielen Köpfen präsent und die Rufe des Berufsstands nach einer Ausnahmeregelung beim Mindestlohn sind auch nach der ablehnenden Erklärung durch das Arbeitsministerium noch nicht verhallt.
Ob die von den Berufsverbänden geforderte und in einem Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums für das kommende Jahr angekündigte Erhöhung bei der sozialversicherungsfreien kurzfristigen Beschäftigung von 70 auf 90 Tage im Zeitraum vom 1. März bis 31. Oktober kommt, ist unklar. Ebenso unklar ist, welchen Nutzen sie tatsächlich bringt und wie viele Saisonmitarbeiter und Betriebe von dieser Regelung profitieren würden. Das Arbeitsministerium geht davon aus, dass weniger als 100 000 Saisonmitarbeiter die zeitlichen Grenzen der kurzfristigen Beschäftigung ausschöpfen.
Viele Fragen sind weiterhin also weiter offen. Fest steht, dass der Mindestlohn in Deutschland zum 1. Januar 2026 auf 13,90 €/h und zum 1. Januar 2027 auf 14,60 € steigen wird und dass – falls nicht doch noch der Weg zu einer Ausnahmeregelung gefunden wird – dieser auch für Saisonmitarbeiter gelten wird.
Wie bei vielen anderen Themen gibt es bei der Diskussion um den Mindestlohn keine weiße und keine schwarze Seite, die Grenzen verlaufen zuweilen. Unstrittig über alle Seiten ist, dass unsere Mitarbeiter, die oftmals Großes leisten, dafür einen fairen und gerechten Lohn erhalten müssen. Geschieht dies nicht, kehren sie den Betrieben den Rücken, mit den Folgen, die wir kennen, aber nicht erleben wollen. Um den Lohnabstand zu wahren, steigt mit der Erhöhung des Mindestlohns das Lohnniveau für alle Mitarbeiter . Mehr als 100 000 € Kostensteigerung (und auch weit darüber) im kommenden Jahr dürften für manchen Betrieb das Ergebnis sein.
Also lautet in vielen Erzeugerbetrieben die Konsequenz, das Arbeitsvolumen durch den Einsatz von Technik, soweit diese praxis- und kostengerecht zur Verfügung steht, zu senken. In der Regel sind solche Maßnahmen verbunden mit hohen Kosten und ggf. auch mit hohem Risiko. Sie kommen nur für Betriebe mit einem Zukunftskonzept in Betracht. Auch eine Reduzierung bzw. die Einstellung von Kulturverfahren, Änderungen im Vermarktungskonzept oder die Erschließung neuer Einkommensquellen könnten eine Konsequenz sein.
Auf der anderen Seite sind die Betriebe gezwungen, die höheren Kosten voll oder zumindest anteilig weiterzugeben. Der Mindestlohn steigt zum Januar 2027 um ca. 13 %, seit seiner Einführung 2015 ist er damit um 71 % gestiegen. Doch unsere Produkte dürfen nicht zum Luxusgut werden, wie es Robert Dahl von Karls Erdbeerhof im Handelsblatt auf den Punkt gebracht hat. Die Branche hat in den zurückliegenden Jahren immer wieder ihre Leistungs- und Anpassungsfähigkeit unter Beweis gestellt und ich bin mir sicher, dass es auch in Zukunft Spargel und Erdbeeren aus Deutschland geben wird. Aber die Luft wird dünner und betriebliche Abläufe müssen noch intensiver als bislang durchleuchtet werden.
Thomas Kühlwetter
(Artikel aus SEP 04/25)
