18.12.2023
LWK NRW als Landesbeauftragter informiert: Zulassungsänderung Glyphosat

Foto: Scheel
Der Wirkstoff Glyphosat wurde am 28.November 2023 für weitere 10 Jahre auf EU-Ebene registriert. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hatte daraufhin angekündigt, die Zulas-sungen von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Glyphosat bis zum 15.12.2024 zu verlängern. Die zu-lassungsinhabenden Firmen können nun innerhalb der nächsten drei Monate einen Antrag auf Erneuerung der Zulassungen stellen.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat am 15.12.2023 eine Eilverord-nung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwV) erlassen, in der das Verbot des Einsatzes von Glyphosat aufgehoben wird. Diese Eilverordnung gilt für 6 Monate (bis zum 30.06.2024) und muss danach von einer überarbeiteten PflSchAnwV ersetzt werden.
Das Verbot des Einsatzes in Wasser- und Naturschutzgebieten bleibt bestehen.
Quelle: Pflanzenschutzdienst NRW