14.08.2024

Özdemir: An frostgeschädigte EU-Obsterzeuger sollen 62 Mio. Euro fließen

Das alljährliche Ringen der EU-Agrarminister um die begrenzten Mittel der EU-Agrarreserve von jährlich 450 Mio. Euro ist spätestens jetzt eröffnet:  Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hat am 15.7.2024 beim Agrarratstreffen in Brüssel sein Unverständnis darüber zum Ausdruck gebracht, dass die deutschen Bauern leer ausgehen sollen,  während benachbarte Obsterzeuger in Polen, Tschechien und Österreich mit einer finanziellen Kompensation ihrer Frostschäden rechnen können. Die EU-Kommission müsse die Ungleichbehandlung beenden, fordert der Berliner Ressortchef.

Hintergrund für die Beschwerde des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) sind die von der EU-Kommission in Aussicht gestellten Gelder aus der Agrarreserve nach Frost- und Hagelschäden für Obst-, und Gemüse- und Weinbaubetriebe in Höhe von 62 Mio. Euro. Hiervon soll Polen 37 Mio. Euro, Tschechien 15 Mio. Euro und Österreich 10 Mio. Euro erhalten. Mittlerweile hat eine Mehrheit der EU-Länder die Maßnahmen genehmigt. Derweil erklärte Özdemir, dass sein Haus dem Vorhaben seine Zustimmung verweigert habe, da Deutschland in die Hilfsmaßnahmen nicht miteinbezogen worden sei.

Kaltwetterfront macht nicht am Grenzübergang halt

Der grüne Minister erinnerte daran, dass besonders in Ost- und Süddeutschland der diesjährige Spätfrost im Obst- und Weinbau erhebliche Schäden verursacht habe. Nach aktuellen Schätzungen der betroffenen Bundesländer sollen sich die Frostschäden in Deutschland auf mindestens 210 bis 254 Mio. Euro aufsummieren. Hierauf habe man in den letzten Monaten die Kommission mehrfach aufmerksam gemacht, heißt es vonseiten des Ministers.

Özdemir konstatiert, dass eine Kaltwetterfront bekanntermaßen nicht am Grenzübergang halt mache. Dem Grünen-Politiker zufolge wurden Polen, Österreich, Tschechien und Deutschland von demselben Extremwetter heimgesucht. Viele der betroffenen deutschen Betriebe würden teilweise unmittelbar an der Grenze wirtschaften. Er erwarte daher, dass die EU-Kommission diese Ungleichbehandlung zügig auflösen und die Frosthilfen auch für die deutschen Landwirtinnen und Landwirten öffnen werde.

Teilweise massive Schäden

Das BMEL weist vor diesem Hintergrund auf flächendeckende Frostschäden im Wein- und Obstanbau in Sachsen hin. Zudem habe es „regional differenzierte und punktuell starke Frostschäden“ in Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz, Hessen, Thüringen, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und im Saarland gegeben. Erwartet werden Ertragsausfälle im Obstanbau zwischen 20% bis 100%. Besonders betroffen sind demnach Kernobst wie Äpfel und Birnen. Schwere Schäden soll es auch bei Steinobst, darunter vor allem bei Süß- und Sauerkirschen sowie Pflaumen und Zwetschgen gegeben haben. Auch Beerenobst sei betroffen. Derweil liegen gemäß BMEL die Schäden im Weinanbau im zwischen 30% bis 100%. Detailliertere Schadensermittlungen seien erst nach der Weinlese möglich, hieß es aus dem Agrarressort.

AgE