18.11.2025

Rentenbank und BMLEH kündigen neue gemeinsame Förderung an

Die Landwirtschaftliche Rentenbank und das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) fördern seit Jahren gemeinsam mit verschiedenen Programmen Innovationen und Start-ups. Im Rahmen eines Empfangs der Rentenbank auf der Agritechnica in Hannover gab Bundesminister Alois Rainer eine neue Förderung für die Markteinführung innovativer Antriebssysteme bei Landmaschinen bekannt. Der Start der Förderung ist für 2026 geplant.

Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer: „Deutschland gehört bei digitaler Landwirtschaft und Agrarpatenten zur Weltspitze. Das ist ein Beweis für Schaffenskraft, Einfallsreichtum und Präzision ‚Made in Germany‘. Hinter diesem Erfolg stehen ebenso traditionsreiche Unternehmen wie innovative Start-ups. Gerade Start-ups bringen frischen Mut, Geschwindigkeit und Flexibilität in die Branche. Deswegen fördern wir über die Landwirtschaftliche Rentenbank agrarnahe Start-ups. Unsere Förderung für alternative Antriebe ergänzt unser Innovationsprogramm und zeigt, wie wir Ideen in die Praxis bringen – denn zusammen bilden beide Instrumente eine Förderkette von der Idee bis zur Anwendung."

„Jede heute etablierte und für uns völlig normale Technologie war irgendwann einmal eine Innovation, die mit einer genialen Idee begann und schließlich marktfähig wurde. Diese Innovationskraft und damit auch die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors stärken wir künftig durch die schnellere Markteinführung“, so Nikola Steinbock, Sprecherin des Vorstands der Rentenbank. Denn erst mit dem Einsatz auf den landwirtschaftlichen Betrieben können Innovationen, wie die alternativen Antriebssysteme ihre Wirkung entfalten und einen Mehrwert für den Wandel der gesamten grünen Branche hin zu mehr Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit leisten“, so Steinbock weiter.

Gefördert wird der Kauf von batterieelektrisch angetriebenen Landmaschinen sowie Maschinen, die erneuerbare Biokraftstoffe nutzen. Förderfähig ist ebenso der Erwerb von erforderlicher Lade- und Tankinfrastruktur („Hoftankstellen“). Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe, landwirtschaftliche Zusammenschlüsse, Lohnunternehmen sowie gewerbliche Maschinenringe.

Die Förderung erfolgt im Rahmen einer neuen Richtlinie des Zweckvermögens des Bundes bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank durch langfristige Darlehen, deren Konditionen weit unter den marktüblichen Sätzen liegen. Sie wird wie bei anderen Angeboten der Rentenbank auch über die Hausbanken vergeben.

Das genaue Datum für den Start der Antragstellung wird rechtzeitig auf der Homepage der Rentenbank bekannt gegeben. Weitere Informationen zur neuen Förderung unter https://www.rentenbank.de/innovation/markteinfuehrung-alternativer-antriebstechnologien/

Quelle: Rentenbank