RLV gegen Abschaffung der beitragsfreien Familienversicherung von Ehegatten
Der Rheinische Landwirtschafts-Verband e.V. (RLV) äußert deutliche Kritik an den im Rahmen des Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz) vorgesehenen Änderungen für die bislang beitragsfreie Familienversicherung von Ehegatten. Nach dem gestern vom Bundeskabinett verabschiedeten Kabinettsentwurf sollen ab dem 1. Januar 2028 bislang beitragsfrei mitversicherte Ehegatten grundsätzlich mit einem eigenen Beitragssatz in Höhe von 2,5 Prozentpunkten der beitragspflichtigen Einnahmen belastet werden. Ausnahmen sind lediglich für Ehe- bzw. Lebenspartner mit Kindern bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres, mit Kindern mit Behinderung, mit pflegebedürftigen Angehörigen, für voll erwerbsgeminderte Ehegatten sowie für Personen nach Erreichen der Regelaltersgrenze vorgesehen.
Aus Sicht des RLV stellt diese Regelung vor allem für landwirtschaftliche Familienbetriebe eine erhebliche zusätzliche finanzielle Belastung dar. Gerade in der Landwirtschaft ist die beitragsfreie Mitversicherung von Ehegatten in der Krankenversicherung ein tragendes Element der sozialen Absicherung. Viele Betriebe sind arbeitsteilig organisiert und Ehepartner – meist Frauen – wirken häufig in erheblichem Umfang im Betrieb mit, ohne ein eigenständiges sozialversicherungspflichtiges Einkommen zu beziehen.
„Die geplante Neuregelung verkennt die Lebens- und Arbeitsrealität landwirtschaftlicher Familien“, erklärt RLV-Präsident Erich Gussen. „Ehegatten leisten einen unverzichtbaren Beitrag zum wirtschaftlichen Erfolg der Höfe. Sie nun zusätzlich mit Krankenversicherungsbeiträgen zu belasten, schwächt die ohnehin angespannte wirtschaftliche Lage vieler Betriebe.“
Der Verband weist darauf hin, dass steigende Betriebskosten, volatile Erzeugerpreise und zunehmende regulatorische Anforderungen die landwirtschaftlichen Unternehmen bereits jetzt erheblich unter Druck setzen. Die Einführung eines zusätzlichen Beitragssatzes für mitversicherte Ehegatten würde diese Situation weiter verschärfen.
Zudem sieht der Verband die Gefahr, dass die Attraktivität der landwirtschaftlichen Tätigkeit im Familienverbund weiter sinkt. Dies könne langfristig negative Auswirkungen auf die Hofnachfolge und die Stabilität des ländlichen Raums haben.
Der RLV fordert daher den Erhalt der beitragsfreien Familienversicherung von Ehegatten in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Quelle: RLV

