04.05.2020
Spritzen-TÜV ist verpflichtend
Auch in den umständlichen Zeiten von Corona besteht weiterhin die Prüfpflicht für Feldspritzen, Spritzkarren u.a. Pflanzenschutzgeräte. Sollte die Hauswerkstatt aus Gesundheitsschutzgründen den Spritzen-TÜV aus-setzen, befreit es die Spritzeninhaber/innen nicht von der Pflicht, die Gerätschaft prüfen zu lassen. D.h., wenn die Plakette das Erste Halbjahr 2020 vorgibt, dann muss das Gerät spätestens bis zum 30.06.2020 zur Gerätekontrolle. Wird ab dem 01.07.2020 ohne gültige Plakette Pflanzenschutzmittel ausgebracht, haben Spritzeninhaber/innen mehrere rechtliche Probleme. Gerade in NRW ist eine Prüfung aufgrund des dichten Werkstattnetzes mit anerkannten Kontroll-betrieben möglich. Sollte die Hauswerkstatt die Prüfung nicht durchführen, muss in diesem Jahr ein anderer Kontrollbetrieb aufgesucht werden. Eine Liste mit anerkannten Kontrollbetrieben finden sie unter:https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/pflanzenschutz/technik/betriebe/anerkannte-kontrollbetriebe.htmQuelle: Pflanzenschutzdienst LWK NRW

