27.03.2020
SVLFG: Beitragsstundung bei finanziellen Engpässen
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) sieht die möglichen schwerwiegenden persönlichen und finanziellen Folgen für die von der Coronavirus-Pandemie Betroffenen. Nach den gesetzlichen Bestimmungen können die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft sowie Alters-, Kranken- und Pflegekasse fällige Beiträge stunden, wenn die sofortige Einziehung mit erheblichen Härten für die beitragspflichtigen Unternehmer verbunden wäre. Befindet sich ein Unternehmen aufgrund der Coronavirus-Pandemie in Zahlungsschwierigkeiten, sind ab sofort folgende Zahlungserleichterungen möglich:- Stundung auf schriftlichen Antrag im Einzelfall mit kurzer Begründung. Dabei werden die Anforderungen auf ein Minimum beschränkt. Auf die grundsätzlich erforderliche Verzinsung wird verzichtet.
- Mahnungen und Vollstreckungen werden zunächst bis Ende Juni 2020 ausgesetzt.
- Werden Beitragsfälligkeiten nicht eingehalten, fallen auch ohne Mahnung Säumniszuschläge in Höhe von einem Prozent pro Monat an. Auf diese Säumniszuschläge wird zunächst bis Ende Juni verzichtet.

