SVLFG-Vertreterversammlung traf weitreichende Beschlüsse
Die Vertreterversammlung der SVLFG verabschiedete am 13. November die Jahresrechnung 2023, beschloss den Haushalt 2025 und entschied über den neuen Beitragsmaßstab für die LKK sowie über eine höhere Maximalerstattung für selbstbeschaffte Ersatzkräfte.
Die Vertreterversammlung beschloss, als neuen Maßstab für die Beiträge der Landwirtschaftlichen Krankenkasse für Unternehmer und mitarbeitende Familienangehörige ab 1. Januar 2025 das sogenannte Standardeinkommen einzuführen. Der Satzungsnachtrag berücksichtigt insbesondere auch die nach der Haushaltsplanung erforderlichen Beitragsveränderungen.
Für die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft entschied die Vertreterversammlung aufgrund des gestiegenen Beitragsniveaus, den Grenzbetrag zur Teilnahme am Beitragsvorschussverfahren ab 2025 auf 160 Euro anzuheben.
Zudem wird ab Jahresbeginn ein höherer Maximalbetrag zur Kostenerstattung für selbstbeschaffte Betriebs- und Haushaltshilfen gelten. Dieser wird bundesweit 21 Euro betragen. Bislang lag er bei 13 Euro (West) bzw. 12,75 Euro (Ost). Ziel ist es, dem stetigen Rückgang der Ersatzkräfte und damit dem zunehmenden Ersatzkraftmangel entgegenzuwirken. „Damit gewinnen selbstbeschaffte Ersatzkräfte wieder an Attraktivität, um auch zukünftig Hilfe im Notfall zu gewährleisten“, so der Vorsitzende der Vertreterversammlung Stephan Neumann.
Die Vertreterversammlung stellte den Haushaltsplan 2025 fest. Das Haushaltsvolumen der SVLFG beläuft sich auf rund 8,23 Milliarden Euro (Vorjahr rund 7,86). Berücksichtigt wurden unter anderem die zu erwartenden höheren Ausgaben für Leistungen bei Betriebs- und Haushaltshilfe und die neu anerkannte Berufskrankheit Parkinson. Mit Sorge betrachtet die Vertreterversammlung die steigenden Beiträge der versicherten Unternehmen an die Berufsgenossenschaft wegen der zu gewährenden Leistungen im Zusammenhang mit der Berufskrankheit Parkinson. Diese stellt laut Vertreterversammlung eine gesamtgesellschaftlich zu tragende Herausforderung dar, die durch zusätzliche Bundesmittel unterstützt werden muss. In einer Resolution fordert sie, diese zusätzlichen Bundesmittel zur Abfederung dieser Mehrkosten bereitzustellen.
Quelle: SVLFG