04.05.2020
GAP-Übergangsregelung soll bis 2022 gelten
Für zwei weitere Jahre sollen die heutigen Regeln der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) fortgeführt werden, verabschiedete der Agrarausschuss des Europaparlaments eine Übergangsverordnung, mit der die Zeit bis zur Reform der GAP überbrückt wird. "Wir möchten Landwirten die notwendige Sicherheit geben", betonte die liberale finnische Abgeordnete und Berichterstatterin für die Übergangsverordnung im Europaparlament, Elsi Katainen. Deswegen hätten sich die EU-Abgeordneten darauf verständigt, es bei der bisherigen Ausgestaltung der GAP zu belassen und nicht einzelne Teile der Reform vorzuziehen, erklärte Katainen. De facto einigten sich die Europaparlamentarier auf einen Übergangszeitraum über zwei Jahre. Im Bericht wird es so geregelt, dass ein einjähriger Übergang automatisch um ein weiteres Jahr verlängert werden soll, falls die mehrjährige Finanzplanung der EU (MFR) und die GAP-Reform nicht bis zum 31. Oktober 2020 fertiggestellt und im Amtsblatt der EU erschienen sind.
Mit dem Stufenplan für die Verlängerung will das Europäische Parlament den Druck auf die Gesetzgeber in Brüssel aufrechterhalten, beim EU-Haushalt und in der EU-Agrarpolitik doch noch möglichst rasch zu einer Endscheidung zu kommen. Da es zurzeit aber nicht nach einer rechtzeitigen Einigung aussieht, wird die Übergangsverordnung wahrscheinlich bis zum 31. Dezember 2022 gelten. Außerdem brauchen die EU-Mitgliedstaaten ausreichend Zeit, um ihre nationalen Strategiepläne aus der reformierten GAP fertigzustellen, begründeten die Abgeordneten den längeren Übergangszeitraum. Die EU-Parlamentarier möchten, dass die Zahlungen an die Landwirte in der 1. und in der 2. Säule der GAP in heutiger Höhe in den kommenden beiden Jahren erhalten bleiben, es sei denn, im Haushaltsplan für die Jahre 2021 bis 2027 werden andere Summen festgelegt. Auch die finanzielle Kontinuität soll für Stabilität im EU-Agrarsektor sorgen, erklärte Katainen und wies auf die Corona-Krise hin. Ländliche Förderprogramme, die Landwirte in diesem Jahr abschließen, sollen eine Laufzeit von drei Jahren haben und nicht mehr die üblichen fünf Jahre.
Quelle: aiz.info