13.04.2020
Infektionsschutz: Viel los auf dem Hof
Das Kundenaufkommen in der Direktvermarktung ist gestiegen. Mit der anstehenden Spargelsaison ist zu erwarten, dass die Kundschaft vermehrt zum Einkaufen auf die Höfe kommt. Auf Grund der räumlichen Verhältnisse ist darauf zu achten, dass die Rechtsverordnung zum Infektionsschutzgesetz eingehalten wird.- „Die Anzahl von gleichzeitig im Geschäftslokal anwesenden Kunden darf eine Person pro zehn Quad-ratmeter der für Kunden zugänglichen Lokalfläche nicht übersteigen.“ (§ 5 Abs. 1 Satz 2 CoronaSch-VO)
- „Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Vermeidung von Warteschlangen und zur Gewährung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen treffen.“ (§ 5 Abs. 6 CoronaSchVO)
Ferner finden Sie auf dem Marktplatz „10 Regeln zum Schutz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern“. Diese hilfreichen Tipps haben wir für Sie auf einer separaten DIN-A4-Seite zusammengestellt, sodass die Hinweise an die Mitarbeiterinnen verteilt werden können.
Lieferdienste sind gefragt. Bevor ein Lieferdienst auf der eigenen Webseite, in der Presse oder in den sozialen Medien beworben wird, sollte der gesamte Prozess von der Bestellung bis zur Lieferung durchdacht werden, damit die Organisation und die Effizienz im Prozessablauf überhaupt gewährleistet sind. Quelle: B. Jacquemin, Landservice, Regionalvermarktung / Münster

