07.07.2023
Lemke und Özdemir zu den Plänen der EU-Kommission zur Neuen Gentechnik

Werden Produkt aus gentechnisch veränderten Pflanzen weiterhin gekennzeichnet?Foto: Valenta
Die EU-Kommission hat am 5. Juli 2023 ihre Pläne zum Umgang mit Pflanzen, die mit Neuer Gentechnik verändert werden, vorgestellt.
Bundesumweltministerin Steffi Lemke erklärte hierzu:
"Der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher hat für mich oberste Priorität. Mir sind in der Diskussion über den Vorschlag der EU-Kommission zu Neuer Gentechnik vor allem zwei Punkte wichtig: Die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher müssen gewahrt bleiben. Sie haben das Recht zu wissen, was sie kaufen und was sie konsumieren – und müssen das im Lebensmittelregal im Supermarkt auch erkennen können. Deshalb ist die Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Pflanzen und daraus hergestellte Produkte entscheidend, denn nur damit entsteht Wahlfreiheit für die Menschen beim Kauf von Lebensmitteln.
Der Vorschlag der EU-Kommission ermöglicht es in seiner jetzigen Form, dass große Mengen an gentechnisch veränderten Pflanzen ohne vorherige Risikoprüfung und ohne Kennzeichnung für die Verbraucherinnen und Verbraucher auf die Äcker und damit letztlich in die Supermärkte gebracht werden. Das halte ich für falsch.
Um Innovationen nachhaltig nutzen zu können, muss das Vorsorgeprinzip in der Gentechnik-Regulierung erhalten bleiben, das verlangt, Gefahren für Umwelt und Gesundheit der Menschen im Voraus zu vermeiden. Dafür wird das Risiko gentechnisch veränderter Pflanzen geprüft und bewertet, bevor sie auf dem Feld eingesetzt werden dürfen. Da es nahezu unmöglich ist, einmal freigesetzte gentechnisch veränderte Pflanzen wieder aus der Umwelt zu entfernen, brauchen wir eine Sicherheitsprüfung. Die Risikobewertung betrachtet sowohl die beabsichtigten als auch die unbeabsichtigten Auswirkungen der gentechnischen Veränderung auf die Pflanze und die Umwelt.
Auch die neuen gentechnischen Methoden ermöglichen tiefgreifende Veränderungen am Erbmaterial von Pflanzen. Ich werde mich im nun folgenden europäischen Prozess dafür einsetzen, dass das Vorsorgeprinzip, die Wahlfreiheit und die Transparenz gewahrt bleiben."
Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir:
"Für mich als Minister für Landwirtschaft und Ernährung sind bei der Regelung zu Neuer Gentechnik entscheidend, dass sowohl die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher als auch die der Landwirtschaft im Mittelpunkt der Ausgestaltung stehen. Im aktuellen Vorschlag ist das besonders bei zwei zentralen Themen nicht ausreichend berücksichtigt – bei der Patentierung und der Koexistenz. Unsere Land- und Lebensmittelwirtschaft, egal ob konventionell oder ökologisch, darf nicht in ihrer wirtschaftlichen Substanz gefährdet werden.
Dafür ist einerseits wichtig, dass die Probleme der Patentierung von Pflanzen gelöst und nicht verschärft werden. Das heißt, das Vorhaben darf nicht zur Einführung von Biopatenten durch die Hintertür führen. Das ginge zulasten unserer mittelständischen Zuchtunternehmen, die gerade in Deutschland besonders stark sind. Zudem könnten Patente auf Saatgut in der gesamten Wertschöpfungskette bis hin zum Handel zu Haftungsrisiken führen.
Außerdem braucht es wirksame Koexistenzmaßnahmen über die gesamte Wertschöpfungskette, um beiden Bereichen, also mit Agrogentechnik und ohne, weiterhin ihr Auskommen zu gewährleisten und Haftungsrisiken nicht den Unternehmen zuzumuten, die gentechnikfrei wirtschaften wollen. Kurz gesagt: Wer gentechnikfrei wirtschaften möchte, muss das weiterhin tun können.
Dem Vorsorgeprinzip muss weiterhin Rechnung getragen werden. Das Vorsorgeprinzip schützt nicht nur Gesundheit, Umwelt und Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern bietet auch den Unternehmen Sicherheit bezüglich Haftungsrisiken. Ob der vorliegende Entwurf dem gerecht wird, muss angezweifelt werden.
Im weiteren Verfahren werden wir uns in diesem Sinne konstruktiv einbringen und für eine gemeinsame Linie der Bundesregierung werben."
Quelle: BMEL, BMUV