26.09.2026

Niedersachsen, Bremen und Hamburg wollen Frauen in der Landwirtschaft stärken

Foto: Valenta

Niedersachsen, Bremen und Hamburg bringen auf der kommenden Agrarministerkonferenz in Würzburg eine gemeinsame Initiative zur Stärkung von Frauen in der Landwirtschaft auf den Weg. Die drei Länder wollen, dass die Leistungen von Frauen auf landwirtschaftlichen Betrieben sichtbarer werden und ihre soziale, wirtschaftliche und rechtliche Stellung verbessert wird. Der Beschlussvorschlag wird auf der Agrarministerkonferenz vom 23. bis 25. September 2026 in Würzburg beraten.

Anlass ist auch das von den Vereinten Nationen ausgerufene Internationale Jahr der Frauen in der Landwirtschaft 2026. Es rückt weltweit die Rolle von Frauen in der Agrarwirtschaft in den Mittelpunkt und macht zugleich auf Herausforderungen aufmerksam, die auch in Deutschland bestehen. Frauen übernehmen auf Höfen vielfältige Verantwortung: Sie arbeiten in der Betriebsorganisation, in der Buchhaltung, in neuen Einkommenszweigen, in der Direktvermarktung oder im sozialen Gefüge ländlicher Räume. Gleichzeitig sind sie in Betriebsleitungen, bei Hofnachfolgen und in Entscheidungsgremien weiterhin deutlich unterrepräsentiert. Nach den im Beschlussvorschlag aufgegriffenen Daten werden landwirtschaftliche Betriebe im Durchschnitt zu rund 90 Prozent von Männern geleitet.

Mit der Initiative fordern Bremen, Niedersachsen und Hamburg den Bund auf, konkrete Verbesserungen bei der sozialen Absicherung, bei der eigenständigen Altersvorsorge, beim Mutterschutz für selbstständige Landwirtinnen, bei Förderprogrammen sowie bei Hofübernahmen und Existenzgründungen auf den Weg zu bringen. Die Länder drängen zudem auf ein dauerhaftes Gender-Monitoring der Agrarförderung. Direktzahlungen, Maßnahmen der ländlichen Entwicklung und nationale Förderprogramme sollen geschlechterdifferenziert ausgewertet und regelmäßig veröffentlicht werden. Damit soll mehr Transparenz geschaffen und Förderinstrumente gezielter weiterentwickelt werden.

in Schwerpunkt der Initiative liegt auf der besseren Vereinbarkeit von Familie und landwirtschaftlicher Selbstständigkeit. Selbstständige Unternehmerinnen tragen auch während Schwangerschaft, Geburt und Familiengründung Verantwortung für Betrieb, Tiere, Beschäftigte und wirtschaftliche Entscheidungen. Anders als abhängig Beschäftigte verfügen sie bislang jedoch nicht über einen vergleichbaren gesetzlichen Mutterschutz. Die Länder sprechen sich deshalb dafür aus, einen wirksamen Mutterschutz für selbstständige Unternehmerinnen in der Landwirtschaft zu schaffen, der Schutzumfang und Schutzdauer vergleichbar absichert. Geeignete Finanzierungsmodelle sollen geprüft und umgesetzt werden.

Darüber hinaus soll die Beteiligung von Frauen in Gremien der ländlichen Entwicklung gestärkt werden. Nach Auffassung der Länder braucht es mehr weibliche Perspektiven dort, wo über Förderungen, regionale Entwicklung und Zukunftsfragen ländlicher Räume entschieden wird. Konkret setzen sich die Länder für eine verbindliche bundesweite Frauenquote in Entscheidungsgremien der ländlichen Entwicklung ein. Über die entsprechenden Schritte soll der Bund zur Frühjahrs-Agrarministerkonferenz 2027 schriftlich berichten. Auch bei Hofnachfolgen und Betriebsgründungen sollen bestehende Hürden abgebaut werden, damit qualifizierte Frauen bessere Chancen erhalten, Verantwortung in der Landwirtschaft zu übernehmen.

Mit Blick auf die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2028 sollen zudem die Möglichkeiten zur gezielten Förderung von Frauen konsequent genutzt werden.
Fördervoraussetzungen und Antragsverfahren sollen daraufhin überprüft werden, ob sie Frauen unbeabsichtigt benachteiligen, etwa durch Altersgrenzen oder bestehende Antragsstrukturen.

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz